Verkehrswertgutachten

Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Verkehrswertgutachten über unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und über den Wert von Rechten an Grundstücken (zum Beispiel Wohnrechte). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.

Zur Antragstellung reicht ein formloser Antrag mit Angaben der Lagebezeichnung des Objektes und eventueller Stichtage, auf die sich die Wertermittlung beziehen soll. Sind Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks, so fügen Sie bitte die Vollmacht des Eigentümers oder Berechtigten, gegebenenfalls einen Erbschein bei.

Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Tarifstelle 5.1 des Gebührentarifs der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW (VermWertKostO NRW).

Weitere Informationen z.B. zu Gebühren, Ansprechpartnern und ein Antragsformular finden Sie im Serviceportal des Kreises Coesfeld (Dienstleistung: Verkehrswertgutachten).

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