BORIS.NRW

Eine der wesentlichsten Aufgaben des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten für Bauland (§ 196 BauGB). Diese werden vom Gutachterausschuss jähr­lich bis zum 15. Februar zum Stichtag 01.01. des Jahres ermittelt.

Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter Bauland für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Bodenrichtwertgrundstück).

Im Bodenrichtwertinformationssystem BORIS.NRW  stellen die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in NRW  sämtliche Produkte der amtlichen Grundstückswertermittlung, die online abgerufen werden können,  im Sinne von Open Data kostenfrei bereit. Hier können Sie u.a. kostenlos eine Bodenrichtwertauskunft erhalten und alle Marktdaten der Grundstücksmarktberichte herunter laden.

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